Welche Probleme können für einen Pferdebesitzer mit seinem Hund entstehen?

Wenn Sie gerne mit Ihrem Hund ausreiten, sollten Sie sich bewusst sein, dass dabei auch Probleme entstehen können. Pferd und Hund sind von Natur aus nicht auf ein Zusammenleben eingestellt. Doch können beide gut miteinander auskommen, wenn beide Sie als den Chef anerkennen und Sie sich möglicher Schwierigkeiten bewusst bleiben.

Der Jagdtrieb des Hundes

Viele Hunderassen haben einen stark ausgeprägten Jagdtrieb, den Sie als Reiter nicht unterschätzen sollten. Gerade bei Jagdhunden wie den Weimaranern oder den Münsterländern ist eine sehr solide Ausbildung unerlässlich. Diese stellt sicher, dass Ihr Hund beim Ausritt nicht seinen natürlichen Instinkten zur Jagd folgen möchte. Können Sie dies nicht gewährleisten, sind für Sie als Reiter Konflikte mit Bauern und Jagdpächtern vorprogrammiert. Zum Begleithund für Reiter taugen deshalb nur solche Hunde, die dazu bereit sind, sich Ihnen unterzuordnen. Auch darf Ihr Hund nicht zum Erschrecken neigen oder zu Aggressionen gegenüber anderen Tieren oder Menschen.

Vorsicht beim Hütetrieb

Die Rassen der Hütehunde wie der Australian Cattledog, der Border Collie und der Australian Shepherd eigenen sich wie Jagdhunde prinzipiell zum Pferdebegleiter. Dazu trägt bei, dass diese mittelgroßen Hunde sehr lauffreudig sind. Aber gerade die Eigenschaften, die solche Hunde für Viehzüchter, Hirten und Schäfer so wertvoll machen, können für Sie als Reiter problematisch werden. Wenn der Hütetrieb Ihres Hundes besonders stark entwickelt ist, kann er sich leicht dazu veranlasst fühlen, Ihrem Pferd in die Beine zu zwicken oder es zu treiben. Allerdings lassen sich aufgeweckte Hütehund mit einigem Einsatz in die Richtung erziehen, dass sie die Pferde nicht als Schutzbefohlene betrachten, auf die sie aufpassen müssen.

Rechtliche Fragen bedenken

Es gibt keine einheitlichen Rechtsvorschriften über das Ausreiten mit Hundebegleitung. Jedes deutsche Bundesland kennt hier andere Vorschriften. Wenn Sie Probleme vermeiden möchten, sollten Sie sich informieren, ob Sie verpflichtet sind, Ihrem Hund einen Maulkorb anzulegen. Auch kann es sein, dass Sie generell oder zum Beispiel in der Brutzeit einen Leinenzwang beachten müssen und auf bestimmte Wege beschränkt sind. Prinzipiell dürfen Sie Ihren Hund nicht weiter als dreißig Meter entfernt von sich laufen lassen, denn ab dieser Distanz ist nicht mehr gewährleistet, dass Sie auf Ihren Hund den nötigen Einfluss nehmen können.